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TST-Trading

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Allgemeine Geschäftsbedingungen TST-Trading e.K. !

§ 1  Geltungsbereich


 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) liegen allen unseren Verträgen über die Lieferung von Waren zugrunde.
Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur verbindlich, wenn wir diese
ausdrücklich schriftlich anerkennen.


 

§ 2  Zustandekommen des Vertrages

 

Unsere Angebote sowie unsere Angaben und Auskünfte sind freibleibend und unverbindlich.

 

Für den Umfang unserer Leistung ist, sofern eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt, diese allein maßgebend. Erfolgt keine
schriftliche Auftragsbestätigung, dann ist unser Angebot maßgebend.

 

Für Sonderwerkzeuge behalten wir uns eine angemessene Mehr- oder Minderlieferung aus fabrikationstechnischen Gründen vor.
 

§ 3  Preise

 
Unsere Preise gelten netto ab Werk in Halver. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung nicht ein. Versicherungen
gegen Transportschäden führen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und dessen Kosten aus. Die Bezahlung der Ware hat

 

a) bei erstmaligem Rechtsgeschäft im Voraus bei Meldung der Versandbereitschaft durch uns
b) bei laufenden Geschäftsbeziehungen innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum
c) kleinere Sendungen werden per Nachnahmesendung an den Besteller geliefert
 
zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Wir gewähren 2% Skonto bei Zahlungen innerhalb von
10 Tagen nach Rechnungsdatum.
 
Für den Fall, dass unsere Leistung später als 4 Wochen nach Vertragsabschluss zu erbringen ist, sind wir bei einer wesentlichen
Änderung unserer Bearbeitungskosten, insbesondere bei Änderung der Kosten für die von uns zu verarbeitenden Werkstoffe, Löhne, Frachtsätze, Energiekosten, Steuern, Zöllen usw. berechtigt, eine angemessene Preisanpassung bis zu 10% vorzunehmen. Betrifft
die Änderung eine Preisanpassung von mehr als 10% ist der Besteller verpflichtet, über eine angemessene Preisänderung mit uns
zu verhandeln. Kommt eine Preisanpassung daraufhin nicht zustande oder scheitern die Verhandlungen sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
 
Eine Aufrechnung ist nur mit solchen Forderungen möglich, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Aufrechnungsverbot
gilt nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten zum Gegenstand hat.


 

§ 4  Zahlungsverzug

 

Wir sind berechtigt, ab Eintritt des Fälligkeitstages Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs zu fordern. Bei Zahlungsverzug haben wir einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 EUR.
Wir sind berechtigt, diese Pauschale auch dann geltend zu machen, wenn der Besteller mit einer Abschlagszahlung oder sonstigen Ratenzahlung in Verzug geraten ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.


 

§ 5  Lieferung

 

Unsere Lieferung erfolgt ab Werk. Der Umfang und der Liefertermin ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Die Wahl der
Versandart und der Verpackung erfolgt durch uns. Dies gilt nicht, wenn der Besteller eine ausdrückliche Weisung erteilt hat.
Abweichende Vereinbarungen in Text- oder Schriftform sind möglich. Teillieferungen sind zulässig und werden getrennt berechnet.

 

Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Dies gilt nicht, wenn die
Nichtbelieferung von uns zu vertreten ist. Ist es absehbar, dass die Lieferung nicht fristgerecht erfolgen kann, werden wir den
Besteller in Schrift- oder Textform hierüber informieren und die Gründe sowie die voraussichtliche Lieferzeit mitteilen, sofern
uns dies möglich ist. Wir kommen mit der Lieferung erst in Verzug, wenn uns erfolglos eine angemessene Frist zur Lieferung
gesetzt worden ist, wir die Gründe der Nichtlieferung zu vertreten haben und der Besteller seine Leistung vollständig erbracht hat.

 

Die Lieferfrist beginnt mit der Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch uns und steht unter der Bedingung, dass die Gegenleistung erbracht wurde. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist die Meldung der Abnahmebereitschaft oder der
Abnahmetermin maßgebend.


 

§ 6  Gefahrübergang

 

Mit der Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft an den Besteller ist die Ware unverzüglich abzunehmen. In diesem Moment
geht die Gefahr auf den Besteller über.


 

§ 7  Gewährleistungsansprüche

 

Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche gegen uns ist, dass der Besteller seinen Pflichten aus § 377 HGB nachkommt, sog. Mängelrüge. Eine Mängelrüge ist als rechtzeitig anzusehen, wenn sie innerhalb einer Frist von 5 Werktagen, gerechnet ab Eingang
der Lieferung beim Besteller oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung erfolgt. Ist die Ware von dem Besteller abgenommen oder
hat eine Vorab-Prüfung stattgefunden, ist die Mängelrüge insoweit ausgeschlossen, wenn der Mangel bereits zu diesem Zeitpunkt
hätte festgestellt werden können.

 

Ist die Mängelrüge berechtigt, leisten wir nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung nach
angemessener Fristsetzung des Bestellers fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.
Ein Rücktritt ist bei nur geringfügigen Mängeln nicht möglich.

 

Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Sie sind nicht abtretbar.
 

§ 8  Ausschluss der Gewährleistung

 
Ausgeschlossen ist unsere Gewährleistung in den Fällen, der Weiterverarbeitung, der ungeeigneten oder unsachgemäßen
Verwendung, der fehlerhaften oder nicht ordnungsgemäßen Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte,
der natürlichen Abnutzung, der fehlerhaften oder nachlässigen Behandlung, des Einsatzes ungeeigneter Betriebsmittel, dem
Einwirken chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, sofern diese nicht von uns zu verantworten sind. Darüber
hinaus ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn die Bestellung nicht dem Stand der Technik entspricht und/oder durch
technische Hinweise durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen als risikobehaftet deklariert oder besprochen wurde. Der Gewährleistungsausschluss gilt dann nicht, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig den Schaden bzw. den Mangel verursachen.


 

§ 9  Haftung
 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Bei sonstigen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden.
Das gilt auch, wenn unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig handeln. Schadensersatzansprüche verjähren
in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen wir nach dem ProdHaftG oder wegen einer Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit in Anspruch genommen werden.


 

§ 10  Eigentumsvorbehalt
 

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der
Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor.

 

Dem Besteller ist es gestattet, die gelieferte Ware zu verarbeiten oder umzubilden. Die Verarbeitung erfolgt für uns. Ist der Wert
der uns gehörenden Ware jedoch geringer als der Wert der nicht uns gehörenden Ware und/oder der Verarbeitung, so erwerben
wir Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) der verarbeiteten Ware zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit wir nach dem Vorstehenden kein Eigentum
an der Neuware erwerben, räumt der Besteller uns Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert)
der dem Besteller gehörenden Neuware zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ein. Der vorstehende
Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung. Soweit wir Eigentum oder Miteigentum erlangen, verwahrt der Besteller die Ware für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf.
 
Für den Fall der Veräußerung der Ware oder der Neuware tritt der Besteller hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung
gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf.
Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Ware entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
 
Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Der Besteller wird auf die abgetretenen
Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen
berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest
oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, sind wir berechtigt,
die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer
angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dessen Kunden verlangen.
 
Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller uns die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
 
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.
Die Weiterveräußerung der Ware oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den
Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes der Ware oder Neuware an den Besteller erfolgt. Der Besteller hat mit
dem Kunden auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Kunde Eigentum erwirbt.
 
Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe
der Ware oder der Neuware zu verlangen und/oder - erforderlichenfalls nach Fristsetzung - vom Vertrag zurückzutreten; der Besteller ist
zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Ware oder der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich von uns erklärt.
 

§ 11  Höhere Gewalt

 
Im Fall höherer Gewalt sind wir für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere
Gewalt ist jedes außerhalb unseres Einflussbereichs liegendes Ereignis, durch das wir ganz oder teilweise an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind. Hiervon erfasst sind insbesondere Feuerschäden, Überschwemmungen und nicht von uns verschuldeter Betriebsstörungen, insbesondere Arbeitskampf und Streiks oder behördlicher Verwaltungsakte sowie Versorgungsschwierigkeiten
und andere Leistungsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben. Wir werden den anderen Teil unverzüglich über den Eintritt sowie
den Wegfall der höheren Gewalt informieren und uns nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen, soweit uns dies möglich ist, zu beschränken. Die Information erfolgt in Text- oder Schriftform, in dringenden Fällen
telefonisch. Gemeinsam mit dem anderen Teil werden wir das weitere Vorgehen abstimmen.


 

§ 12  Insolvenzfall

 

Stellt der Besteller seine Verpflichtungen zur Lieferung oder zur Zahlung ein oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder mangels Masse abgelehnt oder wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so sind wir berechtigt, für den zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllten Umfang
vom Vertrag zurückzutreten.


 

§ 13  Datenschutz & EDV-Verarbeitung
 

Der Besteller stimmt zu, dass zum Zwecke der Abwicklung des Vertragsverhältnisses die notwendigen Daten unter Berücksichtigung
der Anforderungen des gesetzlichen Datenschutzes von uns in elektronischen Dateien gespeichert werden.


 

§ 14  Schlussbestimmungen
 

Mündliche Nebenabreden gelten nur dann, wenn diese durch uns in Schrift- oder Textform bestätigt werden.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Halver.

 

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen
Klauseln davon unberührt. Der Besteller verpflichtet sich, sich gemeinsam mit uns auf eine Ersatzbestimmung zu einigen, die
wirksam, durchsetzbar und für den Zweck der Bestellung und zum Schutz der beidseitigen Interessen geeignet ist. § 139 BGB
findet keine Anwendung.